Ein Energetiker darf nach dem österreichischen Gewerberecht folgende Tätigkeiten ausüben.
Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels
Bachblüten, Biofeedback oder Bioresonanz, Cranio Sacral Balancing, Auswahl von Farben, Düften,
Lichtquellen, Aromastoffen, Edelsteinen, Musik, kinesiologischer Methoden, Aura-Interpretation,
Einrichtungsberatung unter radiästhetischen Grundsätzen unter Einbeziehung von Feng Shui,
Magnetfeldanwendung mit Ausnahme der den Ärzten vorbehaltenen Magnetfeldtherapie, durch
Sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Handauflegen der Hände an bestimmten Körperstellen
mit Ausnahme der den reglementierten Gewerben der Massage und Kosmetik (Schönheitspflege)
vorbehaltenen Tätigkeiten wie insbesondere Massagetechniken, die vergleichbar Akupressur und
Shiatsu sind bzw. infolge Wärmeentwicklung und damit verbundener Optimierung der
Durchblutung von Muskulatur oder Haut einen der Massage oder der Schönheitspflege
gleichkommenden Effekt erzielen oder von solchen Tätigkeiten, die dem Massagegewerbe bzw. den
Kosmetikern vorbehaltene Kenntnisse der Hygiene erfordern.
Dies ist ein Auszug aus meinem Gewerbeschein. Von der Niederösterreichischen Wirtschaftskammer.
Möglicherweise unterscheiden sich die Texte und Beschreibungen in den einzelnen Bundesländern ein wenig.
Anzumerken ist das ich als freiberufliche Krankenschwester, weiterführende Berechtigungen habe.
Abgesehen davon habe ich noch ein Diplom für Lebensberatung und Sozialberatung LSB
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Weitere Informationen zur Energetik finden Sie auf diesen Seiten auf meiner Homepagehttp://www.kraftzumleben.at